Vandalismus am Steversportpark

Es scheint einige Menschen in Olfen zu geben, die an Osterfeiertagen und in deb Osterferien lieber Randale machen wollen als friedlich im Freundes- oder Familienkreis Ostern zu Hause zu bleiben. Ein Lied davon singen kann jetzt wieder einmal der SuS Olfen. Am heutigen Ostermontag wurde festgestellt, dass Unbekannte Stühle und Tische von der Terrasse des SuS-In-Treff heruntergeworfen haben, so dass diese zerstört und jetzt unbrauchbar sind. Zudem wurde auch eine Menge an Müll hinterlassen, der auf übermäßigen Alkholkonsum hinweist. Bereits vor einigen Tagen wurde festgestellt, dass sich regelmäßig im Bereich des Parkplatzes an der SuS-Geschäftsstelle in den Abendstunden Jugendliche in größeren Gruppen treffen, Alkohol zu sich nehmen und dann auch jede Menge Müll zurücklassen. Dabei haben sie dann auch ein großes Eingangstor zum Steversportpark erheblich beschädigt. Der SuS Olfen hat für das Verhalten einiger „Vollpfosten“ überhaupt kein Verständnis. Wer was über die Osterfeiertage bemerkt hat, wird gebeten, sich mit der Geschäftsstelle oder dem 1. Vorsitzenden in Verbindung zu setzen. Der SuS behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten.

Nachtrag: Mittlerweile ist bekannt geworden, dass durch zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes am Karfreitag gegen 22.00 Uhr mehrere Jugendliche am Steversportpark festgestellt wurden, die bei Erscheinen der Mitarbeiter aber flüchteten, so dass die Personalien nicht festgestellt werden konnten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich um die unbekannten Täter handelte, die für die verursachten Schäden verantwortlich sind.

 

Geschäftsstelle des SuS wieder im Home-Office

Angesichts der steigenden Coronazahlen befindet sich die Geschäftsstelle ab sofort wieder im Home-Office. Lydia Michel als Leiterin der Geschäftsstelle ist telefonisch über die Telefonnummer der Geschäftsstelle zu erreichen, eine Rufumleitung ist eingerichtet. Sie ist insbesondere zu den üblichen Öffnungszeiten der Geschäftsstelle erreichbar.

Was die neue Coronaschutzverordnung für den Sport bedeutet

Liebe SuS-Mitglieder,

nach Veröffentlichung der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit Wirkung vom 29.03.2021 hat der LSB eine Zusammenfassung / Erläuterung darüber weitergeleitet, was die neue Verordnung für den Sport bedeutet. Dieses Schreiben dürfte viele offene Fragen beantworten und wird daher zur Kenntnis veröffentlicht.

 

An die Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW

Präsidium und Leiterkreis z. K.

Staatskanzlei NRW z. K.

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

heute ist kurz nach Mittag die ab dem 29. März gültige CoronaScHVO erschienen, nachzulesen hier https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2021-03-26_coronaschvo_ab_29.03.2021_lesefassung.pdf

 

Sie enthält positive Nachrichten für uns! Der Sportbetrieb bleibt weitgehend im bisherigen Umfang möglich und erfährt durch die Zulassung von Anfänger- und Kleinkindeschwimmkursen in kleinen Gruppen sogar noch eine Erweiterung.

 

Vom allgemeinen Verbot des Sportbetriebs in § 9 der CorSchVO gelten unverändert folgende Ausnahmen. Alle ungedeckten öffentlichen und vereinseigenen Sportanlagen können geöffnet werden. Auf diesen Sportanlagen können folgende Personenkonstellationen Sport betreiben:

 

I. Einzelpersonen und Personen aus ein bis zwei Haushalten (ohne Abstand)

  1. Personen allein
  2. Beliebig viele Personen aus einem Hausstand
  3. Bei einem Inzidenzwert unter 100*: Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen maximal 5 Personen insgesamt, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  4. Bei einem Inzidenzwert über 100* (an drei aufeinander folgenden Tagen): Bei Personen aus zwei verschiedenen Hausständen beliebig viele Personen aus dem einen, aber nur eine Person aus dem anderen Hausstand, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Sonderfall Ostern siehe Tabelle unten.

 

* Relevant ist der Inzidenzwert im jeweiligen Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Bei Überschreitung eines Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen greift die sogenannte „Notbremse“, die in § 16 der CoronaSchVO erläutert wird.

 

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)

 

Zum besseren Verständnis von 3. und 4. folgende Übersicht:

 

 

Ab 29. März:

Kommunen unter Inzidenz 100

Ab 29. März:

Kommunen mit „Notbremse“ (Inzidenz über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen)

Sport auf Außenanlagen

Variante 1:

1 Haushalt (ohne Personenbegrenzung) plus 1 weitere Person aus anderem Haushalt, die von Kindern bis einschl. 14 Jahren begleitet werden kann, weil sie nicht mitzählen.

 

Oder

 

Variante 2:

5 Personen aus 2 Haushalten, wobei Kinder bis einschl. 14 Jahren bei der Höchstzahl 5 Personen nicht mitzählen

Nur noch Variante 1:

1 Haushalt (ohne Personenbegrenzung) plus 1 weitere Person aus anderem Haushalt, die von Kindern bis einschl. 14 Jahren begleitet werden kann, weil sie nicht mitzählen.

 

Und wegen Ostern zusätzlich nur zwischen 1. und 5. April auch Variante 2:

5 Personen aus 2 Haushalten, wobei Kinder bis einschl. 14 Jahren bei der Höchstzahl 5 Personen nicht mitzählen.

 

 

II. Sport für Kinder in Gruppen

A) Solange der Inzidenzwert unter 100 liegt (s. o.):

Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

 

B) Wenn der Inzidenzwert über 100 liegt (s. o.):

Bis zu 10 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

 

 

III. Allgemeine Hinweise

Zwischen allen o. g. genannten Einzelpersonen und Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

 

Neu ist: Für die Durchführung des o. g. Gruppensports für Kinder ist die einfache Nachverfolgbarkeit der teilnehmenden Kinder im Sinne der Coronaschutzverordnung sicherzustellen! Das heißt: Name, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Aufenthalts müssen vorliegen und vier Wochen lang nachvollziehbar sein.

 

Die Regeln für das Training von Kadersportler*innen bestehen unverändert fort.

 

 

IV. Schwimmausbildung

§ 7 (1) Nr. 7 erlaubt zusätzlich „Anfängerschwimmausbildung und Kleinkinderschwimmkurse für Gruppen von höchsten fünf Kindern.“ Dies ist aus unserer Sicht ein kleiner, aber wichtiger erster Schritt zur Wiederaufnahme des Schwimmbetriebs!

 

 

Abschließend erinnern wir an die Verantwortung der Sportvereine für die Einhaltung der gängigen Hygienevorschriften!

 

Ihnen allen ein schönes Wochenende und

 

freundliche Grüße

 

Ihr                                Ihr

Stefan Klett                  Dr. Christoph Niessen

Präsident                     Vorstandsvorsitzender

 


Stammzellenspender gesucht: Ehemaliger SuS-Sprinter Marc Blume bangt um das Leben seiner Tochter Feelia

Gemeinsam Menschenleben retten: Die Fachschaft Leichtathletik im SuS Olfen unterstützt gerne den Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) beim Aufruf des einstigen Hallen-Europameisters Marc Blume zur Registrierung für eine Stammzellenspende, die seine kleine Tochter Feelia zum Überleben dringend benötigt.

Die Zwillinge Holger und Marc Blume aus Selm kamen als 13jährige Schüler zur Leichtathletik im SuS Olfen und gehörten ab Beginn der 1990er Jahre zu den schnellsten deutschen Sprintern.  Marc Blume, der mit seinem Bruder zur LG Olympia Dortmund und später zum TV Wattenscheid wechselte hat rund um die Jahrtausendwende fast ein Jahrzehnt lang den deutschen Sprint mitbestimmt, 9mal in Folge wurde er deutscher Meister über 100m, 1996 wurde er Hallen-Europameister über 60 Meter, 2002 EM-Dritter mit der deutschen 4x100 Meter Staffel. Lange hielten Marc und Holger Blume dem SuS Olfen die Treue. Noch heute hält Marc Blume den Olfener Stadtrekord über 100m in 10,37 sec, gelaufen als Deutscher Jugendmeister 1992 in Mönchengladbach. Den Kampf, den er jetzt kämpft, kann er aus eigener Kraft jedoch nicht gewinnen: Seine 5-jährige Tochter Feelia ist schwer erkrankt, nur eine Knochenmark-Spende kann ihr helfen.

„Feelia liebt es, in Matschepampe zu springen, rumzutoben und in die Kita zu gehen. Doch all das ist derzeit nicht möglich“, heißt es im Registrierungs- und Spendenaufruf der DKMS. Zu groß ist aufgrund ihrer Erkrankung am Myelodysplastischen Syndrom (MDS) die Gefahr schwerer, auch innerer Blutungen und zugleich das Risiko, an akuter Leukämie zu erkranken.

Der Schulranzen für die Einschulung wartet schon

„Im vergangenen Sommer hat Feelia gelernt Fahrrad zu fahren“, berichtet Marc Blume. „Zugleich hatte sie vermehrt blaue Flecken. Wir haben sie zuerst auf das Fahrradfahren zurückgeführt – aber sie war schnell sehr sicher auf dem Rad.“ Die Eltern ließen die Tochter untersuchen, eilten von Arzt zu Arzt. Bis sie jedoch die richtige und zugleich erschreckende Diagnose erhielten, verging viel kostbare Zeit.

Seit rund drei Wochen haben die Eltern nun Gewissheit, dass nur eine Knochenmark-Spende ihrer kleinen Tochter langfristig Besserung verschaffen kann. „Bis dahin ist Feelia immer auf Transfusionen angewiesen“, erklärt Marc Blume und betont: „Wir wollen bei dem Spendenaufruf nichts unversucht lassen!“ Schließlich ist der Schulranzen für die Einschulung schon ausgesucht und Feelias Vorfreude auf die Einschulung groß.

Neben dem Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) beteiligt sich der SuS Olfen als erster Leichtathletikverein von Marc Blume, in dem er und sein Bruder Holger unvergessen sind, an dem Spendenaufruf – an die Leichtathletik-Familie, an die Sport-Familie und darüber hinaus: Registrieren Sie sich als Stammzellenspender bei der DKMS. Sie könnten für Feelia oder für andere Blutkrebs-Patienten zum Lebensretter werden.

Zur DKMS Registrierungs- und Spendenaktion für Feelia

Autor:  Silke Bernhart (DLV) / Bernhard Bußmann (SuS Olfen)

Geschäftsstelle des SuS wieder geöffnet

Die Geschäftsstelle des SuS Olfen ist ab Montag, 15.03.2021, wieder geöffnet. Lydia Michel als Leiterin der Geschäftsstelle ist montags bis donnerstags jeweils von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr wieder vor Ort in der Hoddenstraße anzutreffen. Beim Aufsuchen der Geschäftsstelle sind aber dringend die AHA-Regeln zu beachten. Es darf jeweils nur ein Besucher die Räumlichkeiten aufsuchen. Wartende müssen sich draußen vor der Geschäftsstelle mit einem Mindestabstand von 1,5m aufhalten.