Der SuS Olfen trauert um Timo Rausch

Timo Rausch
† 12. Mai 2023

Plötzlich und unerwartet wurde Timo Rausch am vergangenen Freitag im Alter von nur 49 Jahren aus dem Leben gerissen.

Timo Rausch stellte sich dem Vorstand des SuS Olfen vor drei Jahren zur Verfügung. Als einer von drei Vorsitzenden legte er seinen Arbeitsschwerpunkt auf die Jugendarbeit. Mit seinem unermüdlichen Engagement und seiner zupackenden Art setzte er sich aber nicht nur für die Belange der Kinder und Jugendlichen ein, sondern kümmerte sich innerhalb und außerhalb des Vereins darum, die Rahmenbedingungen für den Sport in Olfen stetig zu verbessern.

Timo, wir vermissen dich und wir trauern um dich, als Mensch und als engagierter Sportkamerad. Wir werden dir ein ehrendes Andenken bewahren. Unsere Gedanken und unser tiefes Mitgefühl gelten deiner Frau Tanja und deiner Tochter Mia.

   

Aufnahme in den Verein

Wir freuen uns, wenn Sie Mitglied im SuS 1927 e. V. Olfen werden wollen! Laden Sie den Aufnahmeantrag herunter, füllen Sie ihn aus (in elektronischer oder gedruckter Form) und reichen Sie ihn an der Geschäftsstelle ein.

[ Aufnahmeantrag ]

Mitgliedsbeiträge

Die monatlichen Beiträge wurden von den Mitgliederversammlungen des Vereins und der Abteilungen wie folgt festgelegt:

  • Grundbeiträge:
    Kinder bis 13 Jahre 4,50 €
    Jugendliche ab 14 Jahre6,00 €
    Erwachsene 7,50 €
  • Familienregelung:
    Das dritte und jedes weitere Familienmitglied im gemeinsamen Haushalt ist bis zur Volljährigkeit beitragsfrei.
  • zusätzliche Beiträge (alters- und familienunabhängig) der Abteilungen und Fachschaften:
    Abteilung Fußball 4,00 €(außer Badminton, Radfahren, Tischtennis)
    Abteilung Gesundheitssport 4,00 €(Mitglieder ohne gültige Verordnung)
    Abteilung Handball (auch Basketball)1,00 €(Kinder und Jugendliche)
    2,00 €(Erwachsene)
    Fachschaft Leichtathletik 3,00 €(außer Lauftreff)
    Fachschaft Volleyball 8,00 €(bei Teilnahme am Meisterschaftsbetrieb)
  • Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich per Lastschrift zweimal jährlich (Ultimo des Monats März für das erste und Ultimo des Monats September für das zweite Halbjahr) eingezogen.
  • Mitgliedsbeiträge sind kein Entgelt. Sie werden also nicht für die Erbringung einer Leistung, sondern für die Mitgliedschaft im Verein erhoben. Mit dem Eintritt in den Verein und der Entrichtung der jeweiligen Mitgliedsbeiträge ist jedes Mitglied berechtigt, die entsprechenden Vereinsangebote zu nutzen, sofern freie Platzkapazitäten in den Gruppen vorhanden sind. Ein Erstattungsanspruch für ausgefallene Sporteinheiten besteht nicht.

Weitere für die Mitgliedschaft geltende Regelungen

Ende der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein kann gemäß Satzung zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines Jahres erfolgen und ist gegenüber dem Vorstand in Textform zu erklären.