Volleyball: Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der CoronaSchVO

im Volleyball beim SuS Olfen

Stand: 11.05.2020

Hallo Liebe und hoffentlich gesunde VolleyballerInnen.

Wir sind zurzeit in einer sehr schwierigen Lage ,aber wir werden das zusammen meistern. So langsam können wir auch wieder an unseren Sport denken.

Denn laut Landesregierung NRW kann unter Einhaltung der Hygiene und Abstandsregeln

seit dem 7.5.: Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen, sowie Sport im öffentlichen Raum ohne Körperkontakt stattfinden.

seit dem 11.5.: Öffnung von Sporthallen (nicht im Kreis COE)

ab dem 30.5.: Sportarten mit Körperkontakt in geschlossenen Räumen, Sportliche Wettbewerbe im Kinder und Jugendsport sowie Amateursport sind wieder erlaubt.

Bei uns im Kreis Coesfeld haben wir ja eine besondere Situation mit vielen Neuinfektionen,  so dass wir noch ein paar Tage länger auf die Freigabe durch unsere Kommune warten müssen. Wir sind uns aber sicher, dass wir bald wieder Sport treiben können.

Damit wir auch weiterhin gesund bleiben, müssen wir im Sportbetrieb besonders die Hygiene und Kontaktregeln beachten. Das heißt auch, dass die Gruppen verkleinert werden müssen oder Training im rollierenden Verfahren stattfindet. Für uns ist das auch alles Neuland und es wird immer wieder Situationen geben die wir neu bewerten müssen, aber wenn wir alle zusammen halten bekommen wir den Virus in den Griff.

 

1. Allgemein: Aufklärung und Informationspflicht

Alle Betreuer, Sportler und Eltern sollen über die aktuellen Richtlinien der Landesregierung NRW im Sportbetrieb der Corona Schutzverordnung gemäß § 9 informiert werden. Telefonisch oder über WhatsApp, E-Mail oder Aushang usw.

-Die Nutzung der Dusch-, Waschräume und Umkleideräume sind zu unterlassen. (Umkleiden und     Duschen zu Hause)

-Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.

-Bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig, aber wir bitten, dass die Kinder bis zur Hallentür gebracht oder abgeholt werden.

- Die An- und Abreise sollte mit Mund und Nasenschutz erfolgen. Wer möchte darf den Schutz auch beim Sport aufbehalten das gilt auch für TrainerInnen. Vielleicht bringt ihr ein Butterbrotdöschen mit wo ihr den Mundschutz während des Sportes hinein legt.

- Die An- und Abreise darf nicht in Fahrgemeinschaften erfolgen.

- Bei Krankheitssymptomen müssen SportlerInnen dem Training fernbleiben und die Übungsleiter informieren.

Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.

 

 

-          Es bestand für mindestens 14 Tage kein Kontakt zu einer infizierten Person.

 

2. Hygienevorschriften

Die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung des Virus ist die Handhygiene

-Beim Betreten der Halle müssen sich alle Mitspieler sowie die Trainer die Hände waschen und desinfizieren. Die Hallentür sollte bei Trainingsbeginn offen stehen, um Kontakte zu vermeiden.

-Auf Begrüßungen mit Körperkontakten müssen wir verzichten

- Die Toilettenräume dürfen nur von jeweils einer Person betreten werden.

- Persönliche Hygieneregeln einhalten:  Wascht Eure Hände häufig und mindestens dreißig Sekunden lang mit Seife und heißem Wasser. 

- Versucht Euer Gesicht nicht mit den Händen zu berühren. 

- Desinfizieren der Bälle nach dem Training (Eintragen in Liste)

- Hygienemittel werden durch den Verein zur Verfügung gestellt. (Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife, Papierhandtücher, Einmalhandschuhe)

 

3. Organisation

-TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen führen eine Anwesenheitsliste, sodass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können.

-Größere Gruppen müssen organisatorisch getrennt werden. Zeitversetzt oder an einen anderen Trainingstag.                                                                                                                                                                Konkret heißt das bei uns, dass die Jugendspieler in zwei Gruppen auf Dienstag und Donnerstag aufgeteilt werden und nur noch einmal wöchentlich Training haben. Da nicht alle Kinder wegen der Corona Krise zum Training kommen, werden die Gruppen auch nicht zu groß. Bei den Erwachsenen stellt sich die Frage nicht, da die Gruppenstärke nicht so groß ist.

- Aufbauen der Netze durch den Trainer und eine Hilfsperson, wobei Handschuhe getragen werden müssen.

- Die Dach- bzw. Wandfenster sollten geöffnet sein.

- Zwischen den Trainingseinheiten verschiedener Trainingsgruppen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 10 Minuten liegen. (5 min. eher aufhören und 5 min. später kommen).                                   

-Nach Trainingsende ist die Halle von den SpielerInnen zügig zu verlassen.

 

 

3. Spezielle Verhaltensempfehlungen beim Volleyballsport

- Direkte Kontakte zwischen Mitspielern sollten möglichst unterlassen werden (Kein Abklatschen, keine Umarmungen usw.)

- Das Einhalten der Abstandsregelungen auch während des Trainings von 1,5-2m zum Partner. (Abstand vom Netz halten und Trainingsformen ohne Block)

- Techniktraining Einzeln/zu zweit/ zu dritt sollte im Vordergrund stehen.

-Kontrollierte Spielformen mit 4 SpielerInnen auf einem Halbfeld sollte möglich sein.

-Für die Gruppengrößen gilt laut LSB eine Flächengröße von 10 qm pro Teilnehmer (1 Drittel Feld ca. 300qm). Wir empfehlen max. 14 Teilnehmer pro Feld.

- Alle Athleten und Betreuer bestätigen die Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen. Weiterhin stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Sie bei den unter 2. genannten Krankheitssymptomen sofort die notwendigen Maßnahmen einleiten und nicht am Training/Wettkampf teilnehmen.

- Trainingsgruppen von 4-5 SpielerInnen (diese Gruppen sollten für weitere Trainingseinheiten beibehalten werden)

- Krafträume sind derzeit nicht zu benutzen.

 

 

Fachschaft Volleyball

Dietmar Köhler