Tagesordnung und Satzungsänderung für Jahreshauptversammlung SuS Olfen am 20.08.21

Nachfolgend die Tagesordnung mit der Satzungsänderung für die Jahreshauptversammlung am 20.08.2021, die unter den gegebenen Coronaschutzbestimmungen durchgeführt wird. Der Tagungsort wird noch kurzfristig mitgeteilt.

 

SPIEL UND SPORT 1927 e.V. OLFEN

 

Fußball-Handball-Basketball-Turnen-Leichtathletik-Volleyball-Gesundheitssport

 

Alle Mitglieder sind eingeladen zur Jahreshauptversammlung des SuS 1927 e. V. Olfen

 

Wann:       Freitag, 20.08.2021

Wo:           Sportzentrum Steversportpark, Hoddenstraße 4, Olfen

Beginn:     19.00 Uhr

 

Tagesordnung:

 

01. Begrüßung

02. Wahl eines(r) Protokollführers(in)

03. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und  

      Beschlussfähigkeit der Versammlung

04. Ehrung verstorbener Mitglieder

05. Bekanntgabe und Genehmigung der Tagesordnung

06. Satzungsänderung **

07. Bericht des geschäftsführenden Vorstandes

08. Bericht des Vereinsjugendvorsitzenden

09. Bericht des Kassierers

10. Bericht der Kassenprüfer

 11. Wahl eines Versammlungsleiters zur

      Entlastung des Vorstandes

      Neuwahl des 1. Vorsitzenden

12. Weitere Neuwahlen:

        zweite Vorsitzende(r)

        Geschäftsführer

        Kassierer

        Beisitzer

       Wahl der Kassenprüfer

    13. Anträge

     14. Festlegung der Beiträge

     15. Ehrungen

     16. Verschiedenes

 

     **  siehe Anlage

 

    

    Olfen, den 19.07.2021

 

gez. Bernhard Bußmann, 1. Vorsitzender

 

 

 

Anlage zur TOP 6 der Tagesordnung:

 

In folgendem Antrag soll die Möglichkeit geschaffen werden, statt eines

1. Vorsitzenden auch ein Gremium als Vorstand einzusetzen.

 

Antrag:

 

Alter Text:

§ 12 Vorstand

1. der geschäftsführende Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus:

- dem 1. Vorsitzenden

- den 2. Vorsitzenden (höchstens sieben)

- dem Geschäftsführer

- dem Kassierer

Je 2 dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.

 

neuer Text:

§ 12 Vorstand

1. der geschäftsführende Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus:

- mindestens 3 Personen, von denen einer das Amt des Kassierers ausüben muss.

Je 2 dieser Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.