Wichtige Informationen zur Nutzung
des Hallenbades und der Geestturnhalle
Das Olfener Hallenbad und die Geestturnhalle sind zentrale Einrichtungen für unsere Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Beide Gebäude stammen aus den 1960er Jahren und wurden über Jahrzehnte intensiv von Schulen, Vereinen und der Öffentlichkeit genutzt. Nach einer Phase mit erheblichem Sanierungsbedarf und anschließenden umfangreichen Arbeiten ist das Hallenbad nun wieder geöffnet.
Förderung und steuerliche Umwandlung
Die Sanierung wurde vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen aus dem Förderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen Sport Jugend Kultur“ mit zwei Millionen Euro unterstützt. Aufgrund dieser Förderung war die Stadt Olfen rechtlich dazu verpflichtet, die Nutzung des Gebäudes in einen sogenannten „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) umzuwandeln.
Auswirkungen auf die Hallennutzung
Diese Umwandlung hat zur Folge, dass der Sportverein (SuS Olfen) ab sofort für jede Nutzungsstunde ein Entgelt entrichten muss. Um diese nicht unerheblichen Kosten für die Teilnehmenden im Rahmen zu halten, ist die Nutzung des Hallenbades und der Turnhalle ausschließlich Mitgliedern des Sportvereins vorbehalten.
Sonderregelung für den Gesundheitssport
Für Kursteilnehmende gibt es eine finanzielle Erleichterung: Wer über eine ärztliche Verordnung für Wassergymnastik oder Wirbelsäulen-gymnastik verfügt, erhält die zusätzliche Gebühr für die Abteilung „Gesundheitssport“ nicht in Rechnung gestellt.
